Datenschutzerklärung
Diese Seite verarbeitet so wenig personenbezogene Daten wie möglich. Die Inhalte selbst — Texte, Bilder, Schriften — kommen ausschließlich vom eigenen Server. Hinzu kommen zwei Dienste von Google: eine Statistik, die erst nach Ihrer Einwilligung lädt (Ziffer 11), und die Werbung, deren Ladeskript zugleich das Einwilligungsfenster für Anzeigen mitbringt (Ziffer 12). Was sonst anfällt, steht hier — vollständig und in verständlicher Sprache.
1. Verantwortlicher
IMMO-MEDIA, Ernst Hindelang jun. Ohmstraße 12, 85757 Karlsfeld, Deutschland E-Mail: info@ernstl.io
Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
2. Hosting
Die Seite wird bei der ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Inh. René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf, betrieben. Die Server stehen in Deutschland. Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse am sicheren und zuverlässigen Betrieb der Seite.
3. Server-Protokolle
Beim Abruf einer Seite überträgt Ihr Browser technisch notwendige Daten, die der Hoster in Protokolldateien festhält: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, Herkunftsseite, Browser- und Betriebssystemkennung. Diese Protokolle dienen dem Betrieb und der Abwehr von Angriffen. Sie werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Löschung durch den Hoster nach dessen Fristen.
4. Eigene Reichweitenmessung und Herz-Knopf
Um zu sehen, welche Beiträge gelesen werden, zähle ich Seitenaufrufe selbst — auf dem eigenen Server, ohne Cookie und ohne Dienst eines Dritten. Gespeichert werden:
- die aufgerufene Adresse, der Zeitpunkt, der HTTP-Statuscode und die Antwortzeit des Servers
- die Herkunftsseite, sofern sie von außerhalb dieser Website stammt (interne Klickwege werden verworfen)
- eine grobe Gerätekategorie (Desktop, Mobil, Tablet, Bot)
- eine Kennung, die aus Ihrer gekürzten IP-Adresse, dem Tagesdatum und einem geheimen Serverschlüssel berechnet wird, sowie eine ebenso berechnete Kennung aus Ihrer Browserkennung
Die IP-Adresse wird vor der Berechnung gekürzt (das letzte Zahlenfeld bzw. der Geräteteil einer IPv6-Adresse entfällt). Aus den gespeicherten Kennungen lässt sich weder die IP-Adresse noch die Browserkennung zurückrechnen. Weil das Tagesdatum in die Berechnung einfließt, entsteht an jedem Tag eine andere Kennung — eine Wiedererkennung über den Tag hinaus ist damit ausgeschlossen.
Für die Zählung selbst wird in Ihrem Browser nichts abgelegt: kein Cookie, kein Local Storage, kein Fingerprinting. Die Daten verlassen den Server nicht. (Zur einzigen Ausnahme, dem gespeicherten Hell-/Dunkel-Modus, siehe Ziffer 10.)
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einer datensparsamen Reichweitenmessung. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, weil weder Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert noch von dort ausgelesen werden (§ 25 Abs. 1 TDDDG greift nicht).
Speicherdauer: Einzelaufrufe 90 Tage, danach bleiben ausschließlich anonyme Tagessummen ohne jede Kennung.
Herz-Knopf unter Beiträgen
Unter jedem Beitrag steht ein Herz-Knopf. Drücken Sie ihn, wird der Zähler des Beitrags um eins erhöht. Gespeichert wird dabei nur: welcher Beitrag, wann und eine tagesabhängige Kennung — nichts sonst. Diese Kennung wird berechnet aus Ihrer gekürzten IP-Adresse, Ihrer Browserkennung, dem Tagesdatum und einem geheimen Serverschlüssel; die IP-Adresse wird auch hier vor der Berechnung gekürzt. Der Zähler selbst ist eine schlichte Zahl am Beitrag und enthält keinen Bezug zu einzelnen Personen.
Wozu die Kennung: Sie ist der einzige Weg zu erkennen, dass derselbe Browser denselben Beitrag schon gemocht hat. Ohne sie ließe sich der Zähler durch bloßes Neuladen beliebig hochtreiben. Weil auch hier das Tagesdatum einfließt, ist die Kennung nach 24 Stunden wertlos; eine Wiedererkennung über den Tag hinaus findet nicht statt.
Warum die Browserkennung mit einfließt: Die gekürzte IP-Adresse allein ist für mehrere Menschen oft dieselbe — in einem Haushalt, einem Büro und besonders im Mobilfunk. Ohne die Browserkennung wurde deshalb nur das erste Herz eines solchen Netzes gezählt und jedes weitere verworfen. Die Browserkennung dient hier ausschließlich dieser Unterscheidung; sie wird nicht gespeichert, sondern fließt nur in die Berechnung ein.
In Ihrem Browser wird zusätzlich vermerkt, dass Sie diesen Beitrag gemocht haben — dazu Ziffer 10.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse daran, dass ein öffentlich sichtbarer Zähler nicht beliebig manipulierbar ist. Speicherdauer der Kennung: 90 Tage. Der Zählerstand selbst bleibt, er ist eine anonyme Summe.
5. Suchfunktion
Nutzen Sie die Suche, wird der eingegebene Begriff zusammen mit der Trefferzahl gespeichert — ohne jede Kennung, ohne Bezug zu Ihrem Besuch. Das zeigt mir, welche Themen fehlen. Bitte geben Sie in das Suchfeld keine personenbezogenen Daten ein.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: 90 Tage.
6. Affiliate-Links und Klickzählung
Diese Seite finanziert sich über das Partnerprogramm von Amazon. Produktboxen und Produktlinks sind als Anzeige gekennzeichnet.
Klicken Sie einen solchen Link, führt er zunächst über eine Adresse auf diesem Server (/go/…) und von dort sofort weiter zu Amazon. Dabei wird festgehalten: welches Produkt, welcher Beitrag, welche Art von Produktbox an welcher Stelle, der Zeitpunkt, die Gerätekategorie und die Herkunftsseite — dazu dieselben nicht rückrechenbaren Kennungen wie unter Ziffer 4. Auch hier wird kein Cookie gesetzt.
Beim Weiterleiten wird Ihr Browser angewiesen, die Herkunftsadresse nicht zu übermitteln (Referrer-Policy: no-referrer). Amazon erfährt also nicht, von welcher Unterseite Sie kamen.
Nach dem Weiterleiten gelten die Bestimmungen von Amazon. Amazon setzt dort in der Regel eigene Cookies, um einen Kauf der Partner-Kennung zuzuordnen. Darauf habe ich keinen Einfluss. Einzelheiten: Amazon-Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Auswertung der eigenen Werbewirkung. Speicherdauer der Klickdaten: 90 Tage.
7. Produktdaten und Produktbilder von Amazon
Sofern Produktboxen Daten enthalten, stammen sie aus Amazons offizieller Schnittstelle. Die Produktbilder werden direkt von Amazon-Servern geladen — das schreibt das Partnerprogramm so vor. Dabei erfährt Amazon Ihre IP-Adresse und die Kennung Ihres Browsers, so wie bei jedem Abruf eines Bildes von einem fremden Server.
Preise erscheinen nur, wenn sie über die Schnittstelle bezogen wurden und höchstens 24 Stunden alt sind. Andernfalls wird kein Preis angezeigt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
8. Kontaktaufnahme
Schreiben Sie mir eine E-Mail, verarbeite ich Ihre Angaben, um die Anfrage zu beantworten. Ein Kontaktformular gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO. Die Nachrichten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
9. Kommentare
Unter Beiträgen können Sie einen Kommentar schreiben. Ein Benutzerkonto gibt es dafür nicht.
Gespeichert werden:
- der Name, den Sie angeben — ein Spitzname oder Pseudonym genügt
- der Text Ihres Kommentars
- Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie das freiwillige Feld ausfüllen
- dieselbe tagesabhängige, nicht rückrechenbare Kennung wie unter Ziffer 4, gebildet aus Ihrer gekürzten IP-Adresse, dem Tagesdatum und einem geheimen Serverschlüssel
- Zeitpunkt und Ergebnis der automatischen Spamprüfung
Öffentlich sichtbar werden ausschließlich Name, Text und Datum. Die E-Mail-Adresse wird nie veröffentlicht und nicht weitergegeben; sie dient allein einer möglichen Rückfrage. Ein Profilbilddienst wie Gravatar wird nicht eingebunden — Ihre Adresse verlässt diesen Server nicht.
Kein Kommentar erscheint sofort. Jeder Beitrag wird vorher von mir gelesen und freigegeben. Bis dahin ist er nur im Verwaltungsbereich sichtbar.
Die Spamprüfung läuft vollständig auf diesem Server. Es wird kein Dienst eines Dritten eingesetzt — weder Akismet noch ein Captcha-Anbieter. Ihr Text wird also zu keinem Zeitpunkt an ein anderes Unternehmen übermittelt. Wozu die Kennung: Sie ist der einzige Weg zu erkennen, dass in kurzer Zeit sehr viele Kommentare vom selben Anschluss kommen. Weil das Tagesdatum einfließt, ist sie nach 24 Stunden wertlos.
Für das Kommentarformular selbst wird kein Cookie gesetzt und nichts in Ihrem Browser abgelegt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — Ihre Einwilligung, die Sie durch das bewusste Absenden des Formulars erteilen, nachdem der Hinweis unter dem Formular Sie darüber informiert hat. Für die Spamabwehr zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse daran, die Seite frei von Werbemüll zu halten.
Speicherdauer: Ein freigegebener Kommentar bleibt sichtbar, solange der Beitrag besteht. Als Spam eingestufte und weggeräumte Kommentare werden nach 30 Tagen endgültig gelöscht. Ein noch nicht entschiedener Kommentar bleibt liegen, bis ich ihn freigebe oder verwerfe. Die Kennung wird in jedem Fall spätestens nach 30 Tagen aus dem Datensatz entfernt.
Löschung: Sie können die Löschung Ihres Kommentars jederzeit formlos an info@ernstl.io verlangen — ein Konto oder ein Nachweis ist dafür nicht nötig, es genügt der Hinweis, um welchen Kommentar es geht.
10. Cookies und Speicher im Browser
Von mir selbst werden im öffentlichen Bereich keine Cookies gesetzt. Ein eigenes Cookie entsteht ausschließlich im Verwaltungsbereich, wenn ich mich anmelde; es dient nur der Sitzung und ist für Besucher ohne Bedeutung. Cookies von Google im Zusammenhang mit Werbung sind in Ziffer 12 beschrieben — sie entstehen erst, wenn Sie dort einwilligen.
Zwei Ausnahmen, beide ohne Kennung: Die Seite gibt es in einer hellen und einer dunklen Fassung. Von sich aus richtet sie sich nach der Einstellung Ihres Betriebssystems. Klicken Sie im Kopf auf den Schalter, wird Ihre Wahl unter dem Namen ernstl-modus im lokalen Speicher Ihres Browsers abgelegt — mit genau einem Wert, light oder dark. Nur so bleibt sie beim nächsten Aufruf erhalten.
Dieser Eintrag enthält keinerlei Kennung, erlaubt keine Wiedererkennung, wird nicht ausgelesen und nicht an den Server übertragen. Er bleibt liegen, bis Sie ihn löschen — über die Browsereinstellungen („Websitedaten löschen") oder indem Sie zurück in den anderen Modus schalten und wieder zurück. Solange Sie den Schalter nie benutzen, wird nichts gespeichert.
Die zweite Ausnahme entsteht nur, wenn Sie den Herz-Knopf unter einem Beitrag drücken (Ziffer 4). Dann wird unter einem Namen wie ernstl-herz-142 der Wert 1 abgelegt — die Nummer ist die des Beitrags. Nur so bleibt das Herz beim nächsten Besuch gefüllt, statt Ihnen einen Klick anzubieten, den Sie längst getan haben. Auch dieser Eintrag enthält keine Kennung, wird nicht ausgelesen und nicht an den Server übertragen. Solange Sie kein Herz drücken, wird nichts gespeichert.
Rechtsgrundlage: Beide Speicherungen sind unbedingt erforderlich, um die von Ihnen ausdrücklich gewünschte Funktion bereitzustellen — den gewählten Darstellungsmodus und den gemerkten Herz-Klick —, und deshalb nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nicht statt.
Was Google betrifft, gilt das nicht uneingeschränkt — und das gehört hierher, nicht ins Kleingedruckte: Für die Reichweitenmessung stimmt es, dort wird ohne Ihre Einwilligung nichts geladen (Ziffer 11). Für Werbung stimmt es nicht: Das Skript, das Ihnen die Frage überhaupt erst stellt, kommt von Google und wird deshalb vorher geladen. Was dabei genau passiert, steht ausführlich in Ziffer 12. Gefragt werden Sie zu beidem in einem einzigen Fenster.
11. Google Analytics 4
Um zu sehen, welche Beiträge gelesen werden, nutze ich zusätzlich Google Analytics 4, einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Analytics wird ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung geladen. Vor Ihrer Zustimmung wird kein Skript von Google Analytics abgerufen und keine Verbindung dorthin aufgebaut; ohne Zustimmung bleibt es schlicht aus.
Gefragt werden Sie im selben Fenster, das auch über die Werbung entscheidet (Ziffer 12). Früher gab es dafür ein zweites, eigenes Hinweisfenster — zwei Fenster, die dasselbe wollten, waren für Sie nicht zu unterscheiden. Deshalb gibt es jetzt nur noch eines. Sollte das Fenster von Google nicht erscheinen, etwa weil ein Werbeblocker es aufhält, fragt diese Seite ersatzweise selbst; sonst könnten Sie der Messung überhaupt nicht zustimmen.
Erst danach werden diese Adressen angesprochen:
www.googletagmanager.com— von dort kommt das Messskriptwww.google-analytics.comundregion1.google-analytics.com— dorthin gehen die Messdaten
Nach der Einwilligung setzt der Dienst Cookies und weist Ihrem Browser eine Kennung zu. Erhoben werden dabei unter anderem die aufgerufenen Seiten, die Verweildauer, ein ungefährer Standort auf Basis der gekürzten IP-Adresse sowie Angaben zu Gerät und Browser. Dazu kommen folgende Ereignisse: Klick auf einen Produktlink (mit Produktkennung, Produktname, Art und Position der Produktbox), Auswahl aus einer Vergleichstabelle oder Bestenliste, Sichtbarwerden einer Produktbox, Klick auf einen externen Link, Scrolltiefe und Suchbegriffe.
Die IP-Anonymisierung ist aktiviert. Eine Übertragung in die USA ist möglich; Google stützt sich dabei auf Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung). Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen — über den Link „Einwilligung ändern" im Fuß jeder Seite, mit Wirkung für die Zukunft.
Einzelheiten bei Google: https://policies.google.com/privacy
12. Google AdSense und das Einwilligungsfenster von Google
Diese Seite finanziert sich unter anderem über Werbeanzeigen von Google AdSense, einem Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Was schon vor Ihrer Entscheidung passiert: Beim Aufruf einer Seite wird ein Skript von pagead2.googlesyndication.com geladen. Das ist technisch nötig, weil dieses Skript das Einwilligungsfenster für Werbung überhaupt erst mitbringt — Google verlangt für Anzeigen an Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum den Einsatz einer eigenen, zertifizierten Einwilligungslösung. Dabei erfährt Google Ihre IP-Adresse und die Kennung Ihres Browsers, so wie bei jedem Abruf einer Datei von einem fremden Server. Personalisierte Werbung und das Setzen von Werbe-Cookies sind zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich unterbunden (Google Consent Mode, Voreinstellung „denied").
Diese Adressen von Google werden dabei kontaktiert — ich zähle sie auf, weil „ein Skript von Google" nicht beschreibt, was tatsächlich passiert:
pagead2.googlesyndication.com— das Anzeigenskript selbst und die Anzeigenfundingchoicesmessages.google.com— hierüber läuft das Einwilligungsfenster; Ihre Auswahl wird an diese Adresse übermitteltfonts.googleapis.comundfonts.gstatic.com— Schriftarten für die Darstellung des Fensters. Die Schriften der Seite selbst liegen dagegen auf dem eigenen Serverep1.adtrafficquality.googleundep2.adtrafficquality.google— Googles Prüfung auf Anzeigenbetrug. Sie sammelt Signale zu Browser und Gerät, um automatisierte Zugriffe von echten zu unterscheidenwww.gstatic.comundwww.google.com— Symbole und Hilfsskripte im Anzeigenrahmengoogleads.g.doubleclick.netundtpc.googlesyndication.com— Auslieferung und Messung der Anzeigen selbstpartner.googleadservices.comundwww.googletagservices.com— Bestandteile derselben Anzeigenauslieferung
Ihre Entscheidung treffen Sie im Fenster von Google. Dort können Sie der Verarbeitung für Werbezwecke zustimmen oder widersprechen und Ihre Auswahl später jederzeit ändern. Ohne Zustimmung erscheinen allenfalls nicht personalisierte Anzeigen. Auch nicht personalisierte Anzeigen werden von Google ausgeliefert; die oben genannten Adressen werden dafür ebenfalls angesprochen.
Dasselbe Fenster entscheidet auch über die Reichweitenmessung aus Ziffer 11. Stimmen Sie dort der Speicherung zu Analysezwecken zu, wird Google Analytics geladen; lehnen Sie ab, unterbleibt das. Ihre Auswahl gilt damit für Werbung und Messung gemeinsam.
Zwei Wege führen zurück zu diesem Fenster, und beide tun dasselbe: der Link „Einwilligung ändern" im Fuß jeder Seite und der Hinweis „Datenschutz- und Cookie-Einstellungen" ganz unten, den Google selbst einblendet. Der zweite gehört zu Googles Einwilligungslösung und lässt sich von mir weder verschieben noch abschalten. Den ersten gibt es zusätzlich, damit Sie auch dann eine Möglichkeit haben, wenn ein Werbeblocker Googles Hinweis unterdrückt.
Nach einer Zustimmung setzt Google Cookies und verarbeitet unter anderem Ihre IP-Adresse, die aufgerufenen Seiten sowie Angaben zu Gerät und Browser, um Anzeigen auszuwählen, deren Wirkung zu messen und Missbrauch zu erkennen.
Eine Übertragung in die USA ist möglich; Google stützt sich dabei auf Standardvertragsklauseln und das EU-US Data Privacy Framework.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG (Einwilligung) für alles, was nach Ihrer Zustimmung geschieht. Das Laden des Skripts davor stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — ohne dieses Skript ließe sich die Einwilligung gar nicht erst einholen.
Einzelheiten bei Google: https://policies.google.com/technologies/ads und https://policies.google.com/privacy
13. Empfänger
Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht zu Werbezwecken weitergegeben. Zugriff haben:
- der Hoster als Auftragsverarbeiter (Ziffer 2)
- Amazon, sobald Sie einen Produktlink anklicken oder ein Produktbild geladen wird (Ziffern 6 und 7)
- Google Ireland Limited — für die Reichweitenmessung erst nach Ihrer Einwilligung (Ziffer 11), für Werbung und das Einwilligungsfenster bereits beim Seitenaufruf (Ziffer 12). Welche Adressen dabei angesprochen werden, ist in Ziffer 12 einzeln aufgeführt
Eine Übermittlung in Drittländer findet durch mich nicht statt. Beim Abruf von Amazon-Inhalten kann eine Verarbeitung außerhalb der EU nicht ausgeschlossen werden; Amazon stützt sich hierfür auf Standardvertragsklauseln. Für Google gilt dasselbe; dort kommen zusätzlich das EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln zum Tragen (Ziffern 11 und 12).
14. Speicherfristen im Überblick
| Was | Wie lange |
|---|---|
| Server-Protokolle des Hosters | nach dessen Fristen |
| Einzelne Seitenaufrufe | 90 Tage |
| Anonyme Tagessummen | dauerhaft, ohne Personenbezug |
| Suchbegriffe | 90 Tage |
| Affiliate-Klicks | 90 Tage |
| Kennung hinter einem Herz-Klick | 90 Tage |
| Herz-Zählerstand am Beitrag | dauerhaft, ohne Personenbezug |
| Freigegebener Kommentar | solange der Beitrag besteht — Löschung auf Zuruf |
| Spam und weggeräumte Kommentare | 30 Tage |
| Kennung neben einem Kommentar | 30 Tage |
| Anmeldeversuche am Verwaltungsbereich | 30 Tage |
Modus-Wahl im Browser (ernstl-modus) | bis Sie sie löschen — nur auf Ihrem Gerät |
Gemerkter Herz-Klick im Browser (ernstl-herz-…) | bis Sie ihn löschen — nur auf Ihrem Gerät |
| Cookies von Google (Statistik, Werbung) | nach den Fristen von Google, siehe Ziffern 11 und 12 |
15. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie auf Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen (Art. 21 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Zur Ausübung genügt eine formlose Nachricht an info@ernstl.io.
Ein Hinweis zur Auskunft: Die unter Ziffer 4 und 6 gespeicherten Kennungen sind so gebildet, dass ich sie keiner Person zuordnen kann. Zu diesen Daten kann ich Ihnen deshalb keine Auskunft erteilen, solange Sie mir keine zusätzlichen Angaben zur Identifizierung liefern (Art. 11 DSGVO).
16. Beschwerderecht
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Zuständig ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) Promenade 27, 91522 Ansbach
17. Änderungen
Diese Erklärung wird angepasst, sobald sich an der Verarbeitung etwas ändert.
Stand: 10. August 2026
Stand: 10. August 2026